Andreas Behem
Poststraße 14-16
20354 Hamburg
Fachanwalt
für
Baurecht und Architektenrecht
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Rechtsanwalt
für
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Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Hamburg
Als Hamburger Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht freue ich mich, Sie auf dieser Seite begrüßen zu dürfen. Sie haben gerade ein Problem beim Bauen Ihres Hauses? Sie haben einen Kunden, der mit Ihrer Arbeit nicht zufrieden ist und jetzt sogar noch Schadenersatz von Ihnen will? Oder Sie
haben eine Wohnung gekauft oder gemietet und offene Fragen, die beantwortet werden wollen? Dann sind Sie hier genau richtig, denn bereits
seit dem Jahr 1984 zählt alles rund ums Bauen zu einem meiner beruflichen Schwerpunkte als Rechtsanwalt und die Hamburgische Bauordnung steht mir hilfreich zur Seite.
Hamburg - die zweitgrößte Stadt Deutschlands lebt und bewegt!
So verwundert es nicht, dass gerade im Bereich Bauen und Wohnen jede Menge Vorschriften, aber auch Ge- und Verbote zur Einhaltung gemahnen. Dies betrifft sowohl die Baufirmen als auch Privatpersonen im gleichen Maße. Es ist ein wahrer Paragraphendschungel notwendig, um für jedes Problem, welches auftreten könnte, auch eine faire Lösung parat zu haben. Als Fachanwalt für Baurecht in Hamburg helfe ich gerne, um hier den Überblick zu wahren. Denn nur wenn man mit der Materie bestens vertraut ist, kann schnell und effizient eine Lösung gefunden werden.
Doch was regelt das Baurecht in Deutschland?
Dazu müssen wir ein wenig zurückschweifen: Wohnen zählt schon immer zu einem der wichtigen Grundbedürfnisse des Menschen. So finden sich bereits in der Antike Niederschriften aus diesem Bereich. Auch im Mittelalter gab es gesetzliche Regeln, die eingehalten werden wollten. In der Gegenwart wird mit den diversen Gesetzen nicht nur das Bauen von Häusern, Wohnblöcken, usw. geregelt - sondern dieses Fachgebiet ist weit
umfassender, als man denkt:
Ich glaube, Sie können mir hier nur zustimmen: Gäbe es keine Gesetze und könnte jeder bauen, wo und auch wie er möchte, wäre in kürzester Zeit das Chaos perfekt, und zwar nicht nur in Hamburg! So dient das Bauplanungsrecht vor allem dazu, dass die Grundstücke nicht zweckentfremdet genutzt werden und eine sinnvolle Infrastruktur die Städte optimal wachsen lässt. Das öffentliche Baurecht besitzt deutschlandweit Gültigkeit.
Der zweite Teil des öffentlichen Baurechts ist in den jeweiligen Landesgesetzen explizit geregelt und wird als Bauordnungsrecht bezeichnet.
Es dient in erster Linie zur Abwehr von Gefahren im Hinblick auf das Bauprojekt und regelt weiter das Baugenehmigungsverfahren und die
Bauaufsicht. Aber auch Gestaltungsbestimmungen, die eingehalten werden müssen, sind darin festgehalten.
Nun bleibt noch das private Baurecht: Dieses dient der Einhaltung der rechtlichen Beziehung zwischen sämtlichen privaten Baubeteiligten. Der
große Unterschied zum öffentlichen Baurecht besteht darin, dass im privaten Baurecht nur die Rahmenbedingungen gesetzlich festgehalten sind.
Es steht also den Beteiligten eine vom Gesetz abweichende Regelung frei.
Weiter wird mit dem privaten Baurecht auch das private Nachbarrecht bundesrechtlich geregelt.
Wie heißt es so schön, wo gehobelt wird, da fallen Späne - und gerade im Zusammenhang mit Bauen und Wohnen ist dieser Spruch sehr passend. Ein
kleiner Tipp: Treffen Sie bereits im vorhinein ein paar Absicherungen!
Heißt: Nehmen Sie sich Zeit für einen ordentlichen Vertrag oder eine schriftliche Vereinbarung. Auch Angebote sollten im vorhinein genau gelesen bzw. ordnungsgemäß ausgestellt werden. Wenn sich dann einer der Beteiligten nicht an diese Abmachungen oder auch an gesetzliche Vorschriften hält, hat man eine gute Grundlage, um seine Forderungen durchzusetzen. Bereits in dieser Phase freue ich mich, Sie optimal zu beraten und unterstützen. Sie stellen sich nun die Frage,
Was ist der Unterschied zwischen einem Rechts- und einem Fachanwalt?
Fachanwalt ist ein Titel, der von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wird. Die erste Voraussetzung ist ein schriftlicher Nachweis über die gesammelte Praxiserfahrung in einem bestimmten Rechtsgebiet. Und die zweite Voraussetzung ist der Besuch von Fortbildungskursen. Das dort erlangte Wissen wird in Prüfungen getestet. Schließt man diese positiv ab, erhält man die Auszeichnung und darf sich Fachanwalt nennen. Ich freue mich sehr, dass ich seit dem Jahr 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bin, denn das Baurecht ist seit meinen Anfängen als Rechtsanwalt einer meiner wichtigen beruflichen Schwerpunkte.
Probleme gehören gelöst!
Werklohnansprüche, Baumängel und -schäden, Prüfung von Immobilienkaufverträgen, Maklerrecht und Nachbarrecht - wo auch immer bei Ihnen der Schuh drückt, fragen Sie einfach unverbindlich an. Oft ist es schon hilfreich, wenn man die gültigen Gesetze kennt und ein Dritter zu einer festgefahrenen Situation Stellung nimmt. Mein Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. In diesem Sinne, ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!